Forum: TÜV, Recht und Versicherungen
Thema: Bodenfreiheit???Hallo, wollte mal fragen ob mir jemand vom euch sagen kann wie tief ich mein Wagen mit einem Gewindefahrwerk schrauben darf so das der Tüv es noch einträgt.
Mfg Steven
Es hält sich hartnäckig die Meinung mit einer Festen Lippe oder Spoiler Vorderachse 8 cm und mit einer Gummilippe 7 cm.
Ich habe bei mir vorne 10 cm und setze trotzdem ab und zu auf.
Ganz vergessen ich habe das Gewinde von H&R drinne und vorne ist es so HOCH wie möglich eingestellt
Zuletzt editiert am 19.07.2010 14:42
Gruppe A Edelstahl,Airbrush Tacho+Motor,Scheinwerfer Faclift, Seitenblinker Schwarz,Rückleuchten Klarglas Schwarz,Sportbremsbeläge,Sportbremsscheiben,Domstreben Stahl Vo.+Hi.,Fächerkrümmer,F28, Leichte Schwungscheibe,Nocken vom X30XE,Chip ca. 215 PS
Zuletzt editiert am 19.07.2010 18:43
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
die empfehlen eine zigarettenschatel zum orentieren zu nehmen
Es gibt kein Gesetz was den Mindestabstand genau definiert.
Aber wenn dein Prüfer sagt, er möchte 8cm...oder 11 cm, dann ist das so. Du kannst nicht darauf bestehen das er dir irgendwas einträgt. Wenn er alles i.O. findet dann ist das ok. Sobald du nen Prüfer hast, der eh keine Lust auf sowas hat, und er sagt, ihm ist das Auto zu tief, dann BASTA! Dann fährste wieder, am besten wo anders hin.
8cm zu Spoilern und nicht festen Teilen und 11cm zu Karosserei und festen Teilen gelten aber allgemein als anerkannte Richtlinie.
Ich hab aber auch schonmal erlebt, da kam ein Prüfer mit nem Holzklotz der höher als 11cm war an...noch bevor ich irgendwas sagen konnte was ich von ihm wollte, den hat er versucht hinter meine Vorderachse zu schieben wo mein tiefster Punkt ist---\\"pock\\" passt nicht, \\"Der Wagen passt so nicht auf unsere Bühne, ich könnt mal locker wieder nach Hause fahren\\" hieß es. Und ich sollte aufpassen, wenn er mich mal so in die Finger bekäme in Begleitung der Polizei, wegen was auch immer würd er mir die Plakette abziehen! Hallo???
Wie gesagt, kommt drauf an...aber die 8cm/11cm kannst mal besser einhalten.
Achso und du mußt natürlich das einhalten was im Gutachten vom Fahrwerk steht.
Es sind immer tiefste und höchste zulässige Einstellung beschrieben, die der TÜV Prüfer auch nachkontrolliert.
Und meißtens kommt man ja nichtmal ansatzweise -zu tief- ausser man hat ne tiefe Variante von H&R oder so.
Zuletzt editiert am 20.07.2010 16:42
Sofern dein Prüfer den du gefragt hast sich auf deutschem Boden befindet, gilt für ihn genau das gleiche wie für alle anderen auch.
So ist das eben, vieles liegt ja im Ermessungsspielraum de rPrüfer, anderes jedoch nicht. Für mich hört sich das so an als hätte der Prüfer schlichtweg nen schlechten Tag gehabt. Ruf doch mal beim Tüv Nord, Tüv Rheinland oder sonst wo an und frag nach ;-)
22.07.2010 09:07 von frang81
@Siemone Eine Eintragung ist keine Garantie, hatten wir ja im Club. Die eintragung wurde angezweifelt, für nichtig erklärt. Das Fahrzeug galt als nicht Verkehrstauglich, Betriebserlaubniss erloschen, Rechtsschutz zahlt nicht mehr. Knappe 4000Euro, Auto 4Monate weg und einige graue Haare waren das Ergebniss.
Das ist mir klar, das das keine Garantie ist. Das ist ja das blöde. Auch bei so einer "Nachbegutachtung" kommt es auf den Prüfer an....das ist das unfaire an der Geschichte.
Du läßt alles nach besten wissen und Gewissen eintragen, amtlich beim offiziellen. TÜV, ohne Schiebung und locker drüber weg sehen....und der nächste Prüfer kommt an, kennt sich entweder nicht so gut aus oder hat grad schlechte Laune und erklärt die Eintragung für ungültig und schon stehste da. ...
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
25.07.2010 20:10 von BadHirsch
die meisten eintragungskistn sind dochvfürn arsch....ich würd mir gern hinten spurplatten drauf packen...hab bei original rädern und et locker 30cm platz.....aba wenn ich mir 25ger oda nur 20gwr druff pack,egal....muss ich zum tüv eintragen und abe erlischt....geldmacherrei....war nur indirekt zum thema..sry musst ich loswerden
Geldmacherrei? Gerade bei spurplatten, sicher muß man damit zum TÜV. Sonst würd ja jeder machen was er will.
Versteh in der Beziehung deinen Unmut nicht.
Die Spurplatten müssen ein Gutachten haben und du veränderst mit der Verbreitung die effektive ET der Felge.
Nur weil du meinst, das Platz genug wäre, heißt das noch lange nicht das das i.O.ist.
Bei spurverbreiterungen gibts schon 2-3 Dinge zu beachten und da macht das schon sinn das der TÜV da drüber schaut.
Bei manchen Sachen isses ja in Ordnung daß der TÜV da die Hand drauf hat. Aber zum größten Teil isses doch total übertrieben
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
spurplatten sind total easy. ne veränderte achslast,
eine höhere beanspruchung der bolzen sind ja zu
vernachlässigen. mal eben 50cm spurplatten mit nem
8.8er 12x1.5 bolzen rein und gut is. *g
das die bodenfreiheit nicht vorgeschrieben ist, stimmt nicht.
sie ist nicht klar definiert, aber trotzdem vorhanden, denn neben
der stvzo gibt es noch die allgemeinen regeln der technik, die genauso
ihre gültigkeit haben, wie die stvzo. und dort steht geschrieben, welche
toleranzen im strassen- und schienenbau gelten. da muss man dann
auch ohne probleme drüber kommen. das sind dann 7cm bei formelastischen teilen.
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